Yataş A.Ş. geht zur Hauptversammlung
Yataş Bett und Bettdecken Industrie Handels AG wird am Donnerstag, 27. Juni 2023, die ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2023 abhalten. In der Ankündigung der ordentlichen Generalversammlung durch die Yataş Bett und Bettdecken Industrie Handels AG heißt es…

Die Yataş Matratzen- und Bettwarenindustrie AG wird am Donnerstag, den 27. Juni 2023, die ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2023 abhalten. Die von der Yataş Matratzen- und Bettwarenindustrie AG veröffentlichte Ankündigung zur ordentlichen Hauptversammlung enthielt folgende Aussagen: ‘Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 unseres Unternehmens wird am Donnerstag, den 27.06.2024, um 14:00 Uhr in der Yalı Mahallesi, Kadir Sokak, Nr. 14/1 Kartal/Istanbul stattfinden, und die beigefügten Tagesordnungspunkte werden erörtert. Aktionäre unseres Unternehmens können persönlich oder durch ihre Vertreter physisch oder elektronisch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen. Die Teilnahme an der Versammlung in elektronischer Form ist nur mit den sicheren elektronischen Signaturen der Aktionäre oder ihrer Vertreter möglich. Daher müssen Aktionäre, die über das Elektronische Generalversammlungssystem (E-GKS) der Zentralen Wertpapierverwahrungsstelle A.Ş. (MKK) an der Versammlung teilnehmen möchten, sich zuerst im MKK E-Investor Informationszentrum registrieren. Aktionäre und Vertreter, die sich nicht im MKK E-Investor Informationszentrum registrieren und keine sicheren elektronischen Signaturen haben, können nicht an der Hauptversammlung in elektronischer Form teilnehmen. Darüber hinaus müssen unsere Aktionäre, die die Geheimhaltung ihrer Identität und ihrer Anteile wünschen und an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, sich an ihre Depotbanken wenden und spätestens bis einen Tag vor der Hauptversammlung um 16:30 Uhr sicherstellen, dass die entsprechenden ‘Einschränkungen’ aufgehoben werden. Aktionäre, die an der ordentlichen Hauptversammlung in elektronischer Form über das E-GKS teilnehmen möchten, können auf der Internetseite der MKK (https://www.mkk.com.tr) Informationen zur Teilnahme, zur Bestellung eines Vertreters, zur Stellung von Anträgen, zur Abgabe von Stellungnahmen und zur Stimmabgabe erhalten. Personen, die durch einen Bevollmächtigten teilnehmen möchten, müssen gemäß der Bekanntmachung Nr. II-30.1 im Amtsblatt vom 24.12.2013, die die ‘Verordnung über die Stimmabgabe per Vollmacht und die Sammlung von Vollmachten durch Aufruf’ veröffentlichte und in Kraft trat, notariell beglaubigte Vollmachten mit ihren Unterschriften vorlegen. Es ist nicht erforderlich, dass ein vom E-GKS auf elektronischem Weg ernannter Vertreter ein Vollmachtsdokument vorlegt. Vollmachten, die nicht dem im Anhang aufgeführten Muster entsprechen, werden aufgrund unserer rechtlichen Verantwortung keinesfalls akzeptiert. Natürliche Personenaktionäre, die physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, müssen ihre Ausweise vorlegen, während die Vertreter von natürlichen und juristischen Personen beglaubigte Vollmachten vorlegen müssen. Autorisierte Vertreter, die über das E-GKS bevollmächtigt wurden, müssen ihre Ausweise vorlegen und die Anwesenheitsliste unterzeichnen. Der Unabhängigkeitsprüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 des Unternehmens, die Finanzberichte und Anmerkungen, der Jahresbericht des Vorstands, der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnausschüttung sowie die Tagesordnung und Informationsunterlagen für die ordentliche Hauptversammlung können ab spätestens 21 Tagen vor dem Versammlungstermin über das Public Disclosure Platform, die Unternehmenszentrale und die Internetseite (www.yatasbedding.com.tr) des Unternehmens abgerufen werden. Gemäß Artikel 29 des Kapitalmarktes-Gesetzes Nr. 6362 werden den Aktionären keine Einschreibebriefe für die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung zugesandt. Wir bitten unsere geschätzten Aktionäre, persönlich oder durch ihre Bevollmächtigten an der Versammlung teilzunehmen.’