Am 31. März wurden die Stimmen weggeschmissen, die Nachbarschaft ging zum zweiten Mal zur Wahlurne
In Edirne wurden die örtlichen Verwaltungswahlen am 31. März aufgrund der Entscheidung des Reinigungspersonals, die nicht gezählten Muhtar-Wahlzettel wegzuwerfen, erneut zur Wahlurne gerufen. Bei den Kommunalwahlen am Sonntag, den 31. März 2024, die stattfanden…

Bei den Kommunalwahlen am 31. März in Edirne ging die Nachbarschaft erneut zur Wahlurne, da die nicht gezählten Muhtar-Stimmen von einem Reinigungspersonal versehentlich in den Müll geworfen wurden.
Am Sonntag, den 31. März 2024, ereignete sich bei den lokalen Wahlen in Edirne ein schockierender Vorfall. In der Umurbey-Nachbarschaft in Edirne wurden sechs Wahlurnen in der Selimiye Berufsschule eingerichtet, um den Bürgern die Stimmabgabe zu ermöglichen. Nachdem um 17:00 Uhr die Wahllokale geschlossen wurden, begann die Auszählung der Stimmen.
Was war passiert
Während die Stimmen in fünf Wahlurnen gezählt wurden, kam es bei der letzten Urne zu einer Krise. Während die Stimmzettel für den Bürgermeister und die Ratsmitglieder aus der Urne 3153 gezählt wurden, warf das Reinigungspersonal die Muhtar-Stimmzettel, um später gezählt zu werden, aus Versehen in den Müll. Nachdem die Wahlbeamten ein Protokoll darüber verfassten, leitete das Bezirkswahlbüro eine Untersuchung ein und beschloss, dass die Muhtar-Wahlen in der Umurbey-Nachbarschaft am 2. Juni erneut stattfinden sollen.
“Heute gingen sie erneut zur Wahlurne”
Aufgrund des Fehlers des Reinigungspersonals ging die Nachbarschaft heute erneut zur Wahlurne. Die Stimmabgabe in den sechs Wahlurnen in der Selimiye Berufsschule begann um 08:00 Uhr. Bis 17:00 Uhr sollen die Wahlen abgeschlossen sein und die Nachbarschaft wird ihren Muhtar gewählt haben. Die Muhtar-Kandidaten Turhan Özgün und Hasan Çilingir gaben an, dass aufgrund des Vorfalls mit dem Reinigungspersonal, bei dem die Stimmzettel versehentlich weggeworfen wurden, erneut gewählt werden musste. Die Bürger, die zur Stimmabgabe kamen, gaben an, dass sie ihre Bürgerpflicht erfüllt haben.