Beachten Sie dies bei der Auswahl des Opfers.

Das Landwirtschafts- und Forstamt von Erzincan hat die Bürger, die vor dem Fest Opfertiere kaufen möchten, darauf hingewiesen, worauf sie achten sollten. In der Erklärung des Leiters des Landwirtschafts- und Forstamtes, Murat Şahin, heißt es: “Damit Schafe und Ziegen geopfert werden können…”

Beachten Sie dies bei der Auswahl des Opfers.
Publish: 21.05.2024
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Erzincan Tarım ve Orman İl Müdürlüğü hat die Bürger, die vor dem Fest Opfertiere kaufen werden, darüber informiert, worauf sie achten sollten. Der Direktor für Landwirtschaft und Forsten, Murat Şahin, erklärte: ‘Um geopfert werden zu können, muss ein Schaf oder eine Ziege ein Jahr alt sein, ein Rind oder eine Kuh zwei Jahre alt sein und ein Kamel fünf Jahre alt sein.’ Der Direktor Murat Şahin wies darauf hin, dass beim Kauf von Opfertieren auf folgende Punkte geachtet werden sollte: Es sollte überprüft werden, ob Rinder und Kühe sowie Schafe und Ziegen Ohrenmarken haben. Die Tiere sollten nicht sehr schlank, trächtig oder gerade erst geboren haben. Das Fell des Tieres sollte glatt und glänzend sein, die Augen und das äußere Erscheinungsbild sollten lebhaft sein. Es sollte kein hohes Fieber, kein Speichelfluss und keine Augenausfluss geben. Es sollte keinen übel riechenden Durchfall oder Nasenausfluss geben. Kein Husten und keine Atemnot vorhanden sein. Es sollte nicht übermäßig reaktiv oder sehr unempfindlich gegenüber der Umgebung sein. Es sollte keine Wunden, Schwellungen oder Ödeme geben. Keine schlecht riechenden Ausflüsse an den Geschlechtsorganen und Eutern. Für den Fortbestand des Tierbestands sollten vorrangig männliche Tiere als Opfer bevorzugt werden. Der Direktor für Landwirtschaft und Forsten, Murat Şahin, warnte bezüglich der Altersbestimmung von Opfertieren: Direktor Şahin sagte: ‘Die korrekt geführten Betriebsaufzeichnungen liefern ein genaues Ergebnis bei der Bestimmung des Alters der Tiere. Wenn keine Aufzeichnungen vorhanden sind, wird das beste Alter anhand der Entwicklung der Zähne bestimmt. Darüber hinaus können Informationen zu Tierart, Rasse, Geschlecht und Alter der Opfertiere über die vom Ministerium entwickelte mobile Anwendung “TarımCebimde” abgefragt werden. Das Vorhandensein von zwei voll entwickelten bleibenden Schneidezähnen im Unterkiefer eines Rindes oder einer Kuh zeigt an, dass das Tier zwei Jahre alt ist. Bei Schafen wird ein Alter von über sechs Monaten und eine Größe wie die eines erwachsenen Schafs oder einer erwachsenen Ziege als ausreichend angesehen, um geopfert zu werden. Ziegen müssen ein Jahr alt sein, um geopfert werden zu können. Die Altersbestimmung bei Ziegen basiert wie bei Rindern darauf, dass die vorderen Milchzähne ausfallen und durch bleibende Zähne ersetzt werden. Ein Kamel muss fünf Jahre alt sein, damit es geopfert werden kann.’ Der Direktor Murat Şahin sagte, dass die Opfertiere in von Landwirtschafts- und Forstbehörden genehmigten Schlachthäusern und an von der Opferdienstkommission festgelegten Orten geschlachtet werden können. Schlachtungen von Opfertieren auf Straßen, Plätzen und öffentlichen Plätzen wie Straßen, Plätzen und Parks seien nicht erlaubt.

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