Die Galeristen sind mit der neuen Anwendung zufrieden.
Der Händler Ahmet Yurtlu begrüßt die Verpflichtung, dass das sichere Zahlungssystem für den Verkauf von gebrauchten motorisierten Fahrzeugen von allen genutzt werden muss und dass Personen ohne Berechtigungsschein keine Anzeigen für den Verkauf von Fahrzeugen aufgeben dürfen.

Der Händler Ahmet Yurtlu sagte, dass sie die Verpflichtung zur Nutzung sicherer Zahlungssysteme beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und die Tatsache, dass Personen ohne Genehmigung keine Anzeigen für den Verkauf von Fahrzeugen aufgeben dürfen, positiv bewerten.
Die Verordnung über den Handel mit Motorfahrzeugen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Während die Nutzung sicherer Zahlungssysteme beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen für alle verpflichtend wurde, dürfen Personen ohne Genehmigung keine Anzeigen für den Verkauf von Fahrzeugen aufgeben. Händler Ahmet Yurtlu, der betonte, dass sie dieses Thema seit langem angesprochen hätten, sagte, das System freue sie ebenfalls. Yurtlu erklärte: “Personen ohne Genehmigung können jetzt keine Fahrzeuge mehr verkaufen. Das war ein Thema, das wir schon lange angesprochen haben. Dies ist auch für den Bürger und den Verkäufer eine angemessene Anwendung. Es ist ein Vorteil, etwas von einem autorisierten Verkäufer zu kaufen und sicher zu sein, dass das erworbene Produkt unterstützt wird. Wenn diese Verordnung erfolgreich ist, glauben wir, dass sie schöne Ergebnisse bringen wird. Mit der Genehmigung haben auch die Gutachter viel zu tun, und dies wird zur Pflicht. Fahrzeuge dürfen nur verkauft werden, wenn eine Begutachtung erfolgt ist, und dabei sind die Informationen und die Erklärungen des Verkäufers maßgeblich. Gleichzeitig wird die Genehmigung auch den Gutachten beigefügt. In dieser Hinsicht werden die Gutachter auch eine Verantwortung tragen, und es wird eine Verpflichtung bestehen, diesen Bericht fünf Jahre lang aufzubewahren.”
Galerici Yurtlu, der darauf hinwies, dass dies für die Bürger von Vorteil sei, sagte: “Die Bürger werden wissen, woher sie was gekauft haben. Gleichzeitig kommt auch die Regelung für Fahrzeuge, die älter als 8 Jahre sind oder mehr als 160.000 Kilometer haben. Dies war zuvor entworfen worden, wird aber jetzt umgesetzt. Fahrzeuge, die jünger als 8 Jahre sind, werden zur Pflicht. Bei Fahrzeugen unter 160.000 Kilometern wird ebenfalls eine Gutachtenpflicht bestehen. Wenn Gutachter falsche und irreführende Gutachten erstellen, werden sie beim ersten Mal gewarnt, beim zweiten Mal kann dies bis zur Annulierung der Genehmigungen und Eintragungen durch das Handelsministerium führen. Dies sind wirklich ernsthafte Angelegenheiten. Für uns ist es von Vorteil, dass nicht autorisierte Personen keine Fahrzeuge verkaufen können. Denn hier ist es nicht möglich, nachzuvollziehen, wer was gemacht hat. Wir werden dies ernsthaft filtern. In Provinzen ohne TSE-Zertifikat werden auch die innerhalb von 10 Tagen zu beschaffenden Dokumente gültig sein. Eines unserer größten Probleme ist, dass diese Arbeit nicht von autorisierten Personen durchgeführt wird. Wenn autorisierte Personen dies nicht tun, treten immer Probleme auf. Wenn Sie diesen Personen einen Standard setzen, müssen sie sich an diese Regeln halten. Dies wird ein vorteilhaftes System sein, mit dem beide Seiten zufrieden sein werden.”